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video.google
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Baldwyn
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Beitrag: #1
video.google

Hallöle,
hätte mal folgende Frage bzgl. video.google.com und zwaaar:
da werden ja teils filme hochgeladen (von Indiana Jones bis Shooter etc.) und man kann die sich angucken.
Ist es allerdings legal sich diese durch © geschützten Filme dort anzusehen [nein ich hab keine Angst vor Abmahnungen etc. intressiert mich einfach nur mal]?
Oder würde Google im Fall des Falles die Schuld tragen?

emefge


Zitat:
Da kommt mir die Kotze hoch, meine Damen und Herren!


^^

16.05.2008 14:25
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Beitrag: #2
RE: video.google

Ich würde sagen nicht Google bekommt den ärger sondern derjenige, der diesen Film hochgeladen hat... Steht bestimmt auch so irgendwo in den AGBs drin Smile Und ich glaube schon, dass das Anschauen solcher Filme legal ist, nur das Herunterladen nicht.

Easy


Nur eine toter Alli is ein guter Alli Grins
16.05.2008 17:11
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Beitrag: #3
RE: video.google

ausser du wohnst in der schweiz :p

ich darf "saugen" was ich will ^^ und nein, damit meine ich nur downloads ^^

btt: ist wie bei youtube. bei allem illegalen ist der dran, der den film online gestellt hat. und wenn google auch so dolle drauf ist, geben die gleich zur klage noch deine acc daten mit


Der Winter naht
16.05.2008 17:22
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Baldwyn
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Beitrag: #4
RE: video.google

würde ich allerdings die (vorhandene) option von vide.google nutzen und den film laden wäre ich also mit nem kinderficker gleichzustellen.. gut zu wissen ;]
aber is streaming nicht auch ne art des downloadens?


Zitat:
Da kommt mir die Kotze hoch, meine Damen und Herren!


^^

16.05.2008 18:15
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Beitrag: #5
RE: video.google

du verbreitest diese videos ja nicht weiter sondern schaust sie ja nur an.
bis anfang des jahres war ja auch nur das weitergeben von geschützen datein illegal. das runterladen war legal solange man es nicht weitergibt.

16.05.2008 18:45
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Beitrag: #6
RE: video.google

bashae schrieb:
ausser du wohnst in der schweiz :p

ich darf "saugen" was ich will ^^ und nein, damit meine ich nur downloads ^^

btt: ist wie bei youtube. bei allem illegalen ist der dran, der den film online gestellt hat. und wenn google auch so dolle drauf ist, geben die gleich zur klage noch deine acc daten mit


das hühnchen bläst gerne!



Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren imaginaeren Freund hat .
16.05.2008 20:20
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Beitrag: #7
RE: video.google

Seit 1.1.08 ist auch das downloaden strafbar wenn man davon ausgehen muss das es aus einer Illegaleb Quelle stammt. Bei aktuellen Titel Muss damit nunmal gerechnet werden.

Also auch das downloaden kann härter bestraft werden. Ja auch Streamen fällt darunter.

Aber: Ist sehr schwer nachzuvollziehen ...


Harme << Jetzt ohne ggido
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17.05.2008 00:56
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Beitrag: #8
RE: video.google

welchen film willst, ich besorg ihn dir! Schweiz ftw:-P

17.05.2008 01:47
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Beitrag: #9
RE: video.google

Streamen ist ziemlich sicher erlaubt, runterladen denke ich auch, damit mein ich die Videos von Youtube, Google, usw. alles über torrent natürlich nicht (Schweiz ftw). Kenne die genauen Grundlagen ned, aber hab mal gelesen dass die volle Haftung auf den, der das Video reinstellt übertragen wird.


I've got a bug to report. I specced 3/3 imp blizzard and you guys still suck.
17.05.2008 02:06
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Harmeggido
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Beitrag: #10
RE: video.google

Zitat:
Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt.



Quelle:
http://www.sb-innovation.de/f19/seit-1-1...igal-1847/
Nehmt da den Link .. ich bin zu doof den irgendwie direkt zu verlinken..

Dazu fällt mit Sicherheit auch das Streamen. Zumal es sehr einfach ist die Videos die gestreamt werden auch zu speichern. Muss abersagen das ich dort nicht mehr 100% sicher bin weil im Gesetzt eigentlich klar von Peer-to-Peer Tauschbörsen die Rede ist.

Zudem geht es hier net um selbst gedrehte Videos auf Youtube und co. Er spricht gezielt auf Filme an die ganz klar dem Urheberrecht unterliegen.


Harme << Jetzt ohne ggido
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2008 10:16 von Harmeggido.

17.05.2008 10:00
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Beitrag: #11
RE: video.google

Also würde theoretisch ein Streamingvorgang eines © geschützten Titels nachvollzogen werden können wäre der Streamer gleichzustellen mit einem Downloader dieses Filmes?


Zitat:
Da kommt mir die Kotze hoch, meine Damen und Herren!


^^

17.05.2008 10:56
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Beitrag: #12
RE: video.google

dann ist es halt illegal die anzuschauen. wo ist denn der streitwert? irgendwo zwischen kinobesuch und dvd, das ist ein bagatell. verfolgt werden bestimmt nur die leute die es verbreiten, denn da kann man den streitwert großzügiger auslegen.


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17.05.2008 16:45
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Baldwyn
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Beitrag: #13
RE: video.google

Ernsterzwerg schrieb:
verfolgt werden bestimmt nur die leute die es verbreiten

Nope, Abmahnungswelle erreicht auch Downloader

Quelle:
http://www.gulli.com/news/deutschland-er...008-05-05/


Zitat:
Da kommt mir die Kotze hoch, meine Damen und Herren!


^^

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2008 19:04 von Baldwyn.

17.05.2008 19:03
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Beitrag: #14
RE: video.google

Aber die Abmahnwelle erreicht fast nur P2P Nutzer. Immerhin werden da Automatische Routinen gefahren um IP zu bekommen. Glaube net das es bei Video.google oder Youtube so sowas kommt.

Usenext soll auch relativ sicher sein.

Und selbst wenn ..

Streitwert : 20 Euro
Maximale Anwaltskosten seit neustem 100 Euro.


Und um 10 Euro streitwert zu bekommen bezahtl kein Unternehmen nen Anwalt .. denn dem seine Kosten sind wahrscheinlich mit 100 Euro nicht gedeckt. Aber mehr darf er von euch net holen, den Rest bezahlt die Urheber Firma


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17.05.2008 20:36
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RE: video.google

Baldwyn schrieb:

Ernsterzwerg schrieb:
verfolgt werden bestimmt nur die leute die es verbreiten

Nope, Abmahnungswelle erreicht auch Downloader

Quelle:
http://www.gulli.com/news/deutschland-er...008-05-05/


dabei geht es aber doch nur darum, dass jemandem ein upload unterstellt wurde. also das risiko ist gering.
die verfolgung von leuten die nur downloaden wird höchstens zur abschreckung sinn machen. flächendeckend lohnt sich das nicht. und selbst wenn man dann erwischt wird, kann man sich doch immer noch außergerichtlich einigen. welche forderungen können sie denn stellen außer, dass du den kaufpreis zahlst?


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17.05.2008 21:13
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