Hallöle,
hätte mal folgende Frage bzgl. video.google.com und zwaaar:
da werden ja teils filme hochgeladen (von Indiana Jones bis Shooter etc.) und man kann die sich angucken.
Ist es allerdings legal sich diese durch © geschützten Filme dort anzusehen [nein ich hab keine Angst vor Abmahnungen etc. intressiert mich einfach nur mal]?
Oder würde Google im Fall des Falles die Schuld tragen?
emefge
Ich würde sagen nicht Google bekommt den ärger sondern derjenige, der diesen Film hochgeladen hat... Steht bestimmt auch so irgendwo in den AGBs drin

Und ich glaube schon, dass das Anschauen solcher Filme legal ist, nur das Herunterladen nicht.
Easy
ausser du wohnst in der schweiz :p
ich darf "saugen" was ich will

und nein, damit meine ich nur downloads
btt: ist wie bei youtube. bei allem illegalen ist der dran, der den film online gestellt hat. und wenn google auch so dolle drauf ist, geben die gleich zur klage noch deine acc daten mit
würde ich allerdings die (vorhandene) option von vide.google nutzen und den film laden wäre ich also mit nem kinderficker gleichzustellen.. gut zu wissen ;]
aber is streaming nicht auch ne art des downloadens?
du verbreitest diese videos ja nicht weiter sondern schaust sie ja nur an.
bis anfang des jahres war ja auch nur das weitergeben von geschützen datein illegal. das runterladen war legal solange man es nicht weitergibt.
ausser du wohnst in der schweiz :p
ich darf "saugen" was ich will

und nein, damit meine ich nur downloads
btt: ist wie bei youtube. bei allem illegalen ist der dran, der den film online gestellt hat. und wenn google auch so dolle drauf ist, geben die gleich zur klage noch deine acc daten mit
das hühnchen bläst gerne!
Seit 1.1.08 ist auch das downloaden strafbar wenn man davon ausgehen muss das es aus einer Illegaleb Quelle stammt. Bei aktuellen Titel Muss damit nunmal gerechnet werden.
Also auch das downloaden kann härter bestraft werden. Ja auch Streamen fällt darunter.
Aber: Ist sehr schwer nachzuvollziehen ...
welchen film willst, ich besorg ihn dir! Schweiz ftw:-P
Streamen ist ziemlich sicher erlaubt, runterladen denke ich auch, damit mein ich die Videos von Youtube, Google, usw. alles über torrent natürlich nicht (Schweiz ftw). Kenne die genauen Grundlagen ned, aber hab mal gelesen dass die volle Haftung auf den, der das Video reinstellt übertragen wird.
Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt.
Quelle:
http://www.sb-innovation.de/f19/seit-1-1...igal-1847/
Nehmt da den Link .. ich bin zu doof den irgendwie direkt zu verlinken..
Dazu fällt mit Sicherheit auch das Streamen. Zumal es sehr einfach ist die Videos die gestreamt werden auch zu speichern. Muss abersagen das ich dort nicht mehr 100% sicher bin weil im Gesetzt eigentlich klar von Peer-to-Peer Tauschbörsen die Rede ist.
Zudem geht es hier net um selbst gedrehte Videos auf Youtube und co. Er spricht gezielt auf Filme an die ganz klar dem Urheberrecht unterliegen.
Also würde theoretisch ein Streamingvorgang eines © geschützten Titels nachvollzogen werden können wäre der Streamer gleichzustellen mit einem Downloader dieses Filmes?
dann ist es halt illegal die anzuschauen. wo ist denn der streitwert? irgendwo zwischen kinobesuch und dvd, das ist ein bagatell. verfolgt werden bestimmt nur die leute die es verbreiten, denn da kann man den streitwert großzügiger auslegen.
Aber die Abmahnwelle erreicht fast nur P2P Nutzer. Immerhin werden da Automatische Routinen gefahren um IP zu bekommen. Glaube net das es bei Video.google oder Youtube so sowas kommt.
Usenext soll auch relativ sicher sein.
Und selbst wenn ..
Streitwert : 20 Euro
Maximale Anwaltskosten seit neustem 100 Euro.
Und um 10 Euro streitwert zu bekommen bezahtl kein Unternehmen nen Anwalt .. denn dem seine Kosten sind wahrscheinlich mit 100 Euro nicht gedeckt. Aber mehr darf er von euch net holen, den Rest bezahlt die Urheber Firma
verfolgt werden bestimmt nur die leute die es verbreiten
Nope, Abmahnungswelle erreicht auch Downloader
Quelle:
http://www.gulli.com/news/deutschland-er...008-05-05/
dabei geht es aber doch nur darum, dass jemandem ein upload unterstellt wurde. also das risiko ist gering.
die verfolgung von leuten die nur downloaden wird höchstens zur abschreckung sinn machen. flächendeckend lohnt sich das nicht. und selbst wenn man dann erwischt wird, kann man sich doch immer noch außergerichtlich einigen. welche forderungen können sie denn stellen außer, dass du den kaufpreis zahlst?