Ich weiss nicht ob ich es schreiben darf, falls nich... pech gehabt.
Nehmen wir mal an Person X hat Ende November / Anfang Dezember 2007 seinen WoW-Account für Preis Y bei einem Online-Auktionshaus verkauft.
Der Höchstbietende (Z) sagt allerdings nach Ablauf der Auktion, dass er Y in zwei Raten bezahlen werde [ (Y/2)x2 ] und bekam den Account, mit Ausnahme der wirklich relevanten Daten ( Geheimfrage/Serial, d.h. Z konnte/kann spielen, X ist in der Lage sich den Account wieder zu holen)
Rate 1 kommt pünktlich auf X' Konto an, Rate 2 soll im Monat darauf folgen.
Allerdings kommt diese Rate nie an, da immer "irgendetwas" bei Person Z schief gelaufen zu sein scheint.
Jetzt im April 2008 hat X Person Z ein letztes Ultimatum gestellt das Geld zu zahlen oder es würden rechtliche Schritte eingeleitet. Das Ultimatum ist heute abgelaufen ohne Eingang des Geldes auf X' Konto bzw. irgendeiner Rückmeldung via E-Mail von Z.
Folgende Frage: Wer ist X? awa :P
Darf sich X den Account nach Ablauf der selbst gesetzten Frist einfach wieder zurückholen ohne (!) Rate 1 an Z wieder zurückzahlen zu müssen?
Der Wert des Accounts ist auch in den letzten 6 Monaten rapide gefallen, deswegen würde es für X keinen Sinn machen diese erste Rate wieder zurückzuzahlen.
Auf einen Anwalt will X nicht zurückgreifen, da der Streitwert höchstwahrscheinlich unter den Anwaltskosten liegt und es dementsprechend wenig Sinn machen würde.
Erbitte antworten ;]
Ajo, hier gehts nich drum wie leichtgläubig X gehandelt hat, weil er einfach zu nett für diese Welt ist und in jedem Menschen nur das positive sieht

Man man man Avil,
zahl einfach die 2. Rate und gut ist ...awa ;D
Ka, glaube du kannst immer deinen Account via Perso-Zu-Blizz-Fax zurückholen. Aber Thread is glaub erlaubt =-)
greetz
Tony Montana Ratschläge:
bevor man selbst gefickt wird fickt man doch lieber den anderen. ;P
Wie willst denn bitte schön
glaubhaft beweisen, das nen Account an Wert verloren hat
Zumal Du bei Ebay nicht den Account verhökerst (das gehört rechtlich alles Blizz), sondern nur ein Entgelt für den zeitlichen Aufwand den Char zu equippen verlangst.
Ausm Bauchgefühl her sag ich mal daß das Geld zurückgezahlt werden muss. Wirtschaftlicher Schaden ist nicht entstanden (s.o. Glaubhaftmachung Wertverlust Account xD). Solltest aber mal spaßeshalber das im BGB nochmal nachschlagen.
zahl einfach die 2. Rate und gut ist ...awa ;D
pffff... =D
Dass X ihn sich zurückholen kann is klar, aber ob i... X das Recht dazu hat weiss ich nich...
kB auf Konsequenzen
Glaubhaftmachung Wertverlust Account xD
will ich ja niemanden glaubhaft machen, is halt nur so, dass es sich nich lohnen würde den Acc zu holen+geld zurückzuzahlen :P
Ohne scheiss ich würde dir empfehlen hol dir den Acc wieder.
Du sitzt am längeren hebel bzw "X" ;), also bevor X ihn verklagt soll er doch X verklagen.
Naja an dei....an der Stelle von X würd ich mir Acc auch zurückholen...

Aber wer weiss lol, vllt. sind deine -.- ähm die Chars von X ja ka...auf nem RPG Server nun er läuft nur mit ner Level 1 Robe durch Sturmwind mit seinen "Gefährten" um "wilde" "Abenteuer" in Goldhain zu erleben
Ajo bevor ich es vergesse Avil, dein....ähm der Avatar von X suckt awa

Also zurückholen würd ich ihn eh.
zurückzahlen .. naja da Y wohl auch kein Bock auf Anwaltkosten hat, würde ich die net zurück zahlen und abwarten. Sollte dann was kommen, kannste das immernoch machen.
Kannst die Rate dann vermutlich zum Teil noch einbehalten, sozusagen als Nutzungsgebür.
Da wirste keine Probleme bekommen. Oder hat Y per Paypal bezahlt ? Nicht das er dann da das Geld zurück fordert. Da ist die Zeit ja 5 Monate oder so
Y hat eine ganz stinknormale Überweissung getätigt ;]
naja, bin noch unschlüssig i-wie ;]
Und smoky, hör auf mich zu verwirren
edith meint: danke für die ganzen (vor allem schnellen) antworten schonmal =)
hmm also..
was will x denn rechtens machen ?
seinen acc den er auf ebay vk hat wieder zurück holen ? da er nicht ganz bezahlt wurde.
k.. kurze frage. Glaubst du ernsthaft das "irgendjemand" interessiert ob x seinen acc wieder bekommt ?
wirds "zu" offiziell ist der acc eh weg (hallo blizz)
also rechtens kann man NUR den "betrug" machen.
x will also nur wissen ob er eine an den arsch bekommen hat da z ja schon was gezahlt hat.
rechtlich ist der acc immernoch nicht vk da der verhandelte preis immer noch nicht gezahlt wurde.
(meistens bleibt das "objekt" so lange im eigentum vom verkäufer biss alle zahlungen "komplette zahlung" vorgenommen wurden)
die ersten zwei möglichkeiten bestehen darin das
a) sich der verkäufer mit dem aktionshaus in verbindung setzt und so versucht druck zu machen.
b) der verkäufer sich seinen acc zurück holt und hofft das Z. nicht son arsch is und es blizz meldet.
Da z. ja vll aus zufall noch irgendwelche unterlagen vom acctrade hat.
3. möglichkeit wär
anzeigen wegen betrug da es dabei nicht um das vk "objekt" geht sondern um den betrug im sinne von nicht eingehaltenen Ratenzahlungen. Da der Käufer sich offensichtlich nicht dazu äussert die letzte Rate zu bezahlen muss der vk davon aus gehen betrogen wurden zu sein.
sofehrn es sich bei dem aktionshaus um ebay handelt sind die dort geschlossene Handel rechtens.
wobei die rechtslage mit acctrade unklar ist, da ja nur blizz es verbietet.
Ich fände es nicht so schlimm, wenn Blizz mir den Acc sperren würde, es wäre mir sogar recht egal.
Das einzige was ich nicht will sind rechtliche Konsequenzen für mich, wobei ich kaum glaube, dass da was kommen würde.
Ich denke ich werde mir mal den Acc wiederholen und schauen, was der Käufer dazu sagt... vielleicht kommt er ja sogar auf die Idee mir das restliche Geld zu zahlen ;]
/e: man beachte die "Mahnbescheid" und "Geldverleiher"-Ads

Ich fände es nicht so schlimm, wenn Blizz mir den Acc sperren würde, es wäre mir sogar recht egal.
Das einzige was ich nicht will sind rechtliche Konsequenzen für mich, wobei ich kaum glaube, dass da was kommen würde.
Ich denke ich werde mir mal den Acc wiederholen und schauen, was der Käufer dazu sagt... vielleicht kommt er ja sogar auf die Idee mir das restliche Geld zu zahlen ;]
/e: man beachte die "Mahnbescheid" und "Geldverleiher"-Ads

mir/mich ???? du meinst du X :PPP
Ich hab mich nur in X' Lage versetzt!

so rein hypotetisch und so... :P
sry für offtopic aber dein avatar macht mich kirre baldwyn

find das ganze echt interessant (vorallem für mich als wg-schüler

)
wahhh, drecksavataaar, alle avatare die sich bewegen kommen aus der hölle :<
zum Thema:
Ich denke, dass das ganze wie n normaler Kauf zu sehen is und wenn bei Bezahlung ne Rate ausfällt kommen halt klar Mahnungen aufgrund von "Nicht-vollständig-bezahlung" rein.
Ganz normaler Geschäftsprozess :> (nur das mit blizz rechtslage usw. isn bissl schwammig deshalb zitiere ich mal an dieser stelle meine BWL-Lehrerin mit ihrem Lieblingswort Nr.1 "schwebend unwirksam") :P
Tony Montana Ratschläge:
bevor man selbst gefickt wird fickt man doch lieber den anderen. ;P
da hat klein Nivo recht :> äh ... Tony Montana ...
(wollt schon immer ma den smile usen
)
An deiner....der Stelle von X sollte er sich seinen Account schnellstens zurückholen, weil evtl. sonst das, was Prof. Dr. Smoksn oben schwadroniert hat eintritt. Also Account zurückholen, PW ändern und auf ne Reaktion warten.
ähm die Chars von X ja ka...auf nem RPG Server nun er läuft nur mit ner Level 1 Robe durch Sturmwind mit seinen "Gefährten" um "wilde" "Abenteuer" in Goldhain zu erleben

damn hab ich gelacht xD
erm back btt, yo acc back grabschen :>
dreh den spieß um: hol dir den acc zurück und wenn er dann das geld haben will, kommt halt bei dir immer was dazwischen
ich glaube mich zu erinnern, dass mahnungen auch erstmal geld kosten... das kann z ruhig bezahlen, als strafe für die krumme tour die er/sie/es versucht hat
mit einfach so zurückholen wäre ich vorsichtig. wer sagt dir, dass er nicht einfach blizzard ne email schreibt und denen das ganze schildert? dann bist du den acc. auch los. wenn jemand schon nicht zahlt, dann schreckt er vor sowas bestimmt auch nicht zurück.
also würdest du nichts tun und von dem account genauso wenig haben?